Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB (Download 20kb)

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Allgemeine Vertragsbedingungen

Sehr geehrte Kunden,

wir, die Firma Vivere la Maremma, Inhaber Uwe Kläner, Huberfeld 1, 82335 Berg, Tel./Fax: +49-(0)8151 - 55257, nachstehend „VLM“ abgekürzt, sind für die Eigentümer ausgesuchter Ferienhäuser in der Toskana als Vermittler tätig. Trotz dieser faktischen Vermittlerrolle unterstellen wir jedoch den mit Ihnen zustande kommenden Vertrag im Einklang mit der deutschen Rechtssprechung den §§ 651a ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Inhalt des mit Ihnen abzuschließenden Vertrags werden, soweit wirksam in den Vertrag einbezogen, die nachfolgenden Vertragsbedingungen.

Bitte lesen Sie diese also sorgfältig durch.                       Berg, den 01.03.2004

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1. Vertragsschluss
1.1 Mit der Buchung die schriftlich, per Telefax oder über das Internet mit dem Buchungsformular von VLM erfolgen muss, bietet der Gast VLM den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Katalog-, bzw. Internetausschreibung, aller ergänzenden Angaben zum Objekt und zum Ort, der Hausordnung (soweit vorhanden und dem Gast vorliegend) und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch VLM an den Reisegast zustande.
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

2. Anzahlung, Zahlung
2.1 Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein, gemäß § 651 k Abs. 3 BGB. Dieser sichert Ihre Zahlungen an VLM entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.
2.2 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung), jedoch nicht früher als nach Erhalt des Sicherungs­scheines, ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 10 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet. 
2.3 Falls zwischen Zugang des Buchungsformulars bei Ihnen und dem Belegungs­beginn weniger als 4 Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Ziff. 2.5 zu bezahlen.
2.4  Die Restzahlung ist, soweit Ihnen der Sicherungsschein übermittelt wurde, spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn auf unser Konto zu überweisen.
2.5 Gehen Anzahlung und / oder die Restzahlung bei uns nicht innerhalb dieser Frist ein, sind wir be­rechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und Ih­nen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4 dieses Vertrages zu be­rechnen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

3.  Anzuwendendes Recht, Leistungen, Nebenabreden
3.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und VLM bestimmen sich, im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung, in entsprechender Anwendung der §§ 651a ff. BGB unter Berücksichtigung des Mietvertragscharakters des Vertrages.
3.2 Die von uns geschuldete vertragliche Leistung besteht in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus unserer Ausschreibung ergibt, nach Maßgabe aller Hinweise und Erläuterungen im Prospekt bzw. der Objektbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen im Vertragsexemplar.
3.3 Von unserer Leistungspflicht nicht umfasst sind, ausgenommen soweit dies­bezüglich Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten unsererseits be­stehen, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts, Strand- und Orts-Verhältnisse des Ferienorts.

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
4.1 Sie können jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir Ihnen dringend, diesen Rücktritt uns gegenüber schriftlich zu erklären.
4.2 Im Falle Ihres Rücktritts können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei deren Berechnung wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt haben. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen, jeweils bezogen auf den Tag vor dem Belegungsbeginn und den Gesamtpreis:  
a) bis zum 45. Tag  20 % 
b) bis zum 35. Tag 50 % 
a) bis zum 21. Tag  75 % 
a) bis zum 10. Tag  85 % 
a) ab dem 9. Tag und bei Nichtanreise  90 % 
4.3 Es bleibt Ihnen vorbehalten, VLM nachzuweisen, dass VLM keine oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehend aufgeführten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall sind Sie nur zu Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.4 VLM bleibt es vorbehalten, im Einzelfall, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, welche Ihnen gegenüber im konkreten Einzelfall zu beziffern und zu belegen ist.
4.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

5. Rücktritt durch VLM
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn Sie und / oder Ihre Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder Ihre Mitreisenden sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars oder falls trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird, gegen Hausordnungen verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an­rechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objekts er­langen, einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschrie­benen Beträge.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und / oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir be­zahlen an Sie jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer ander­weitigen Belegung des Objekts erlangen.

7. Kaution
7.1 Soweit in der Objektbeschreibung bzw. der Buchungsbestätigung angegeben, ist vor Ort an den Eigentümer, bzw. Verwalter in bar (keine Kreditkarten oder Verrechnungsschecks) eine Kaution in der angegebenen Höhe zu bezahlen.
7.2 Weist das Objekt bei der Rückgabe von Ihnen zu vertretende Schäden auf und / oder ist die Endreinigung nicht ausgeführt worden oder sind vor Ort zu entrichtende Nebenkosten (Strom, Telefon) nicht bezahlt, ist der Eigentümer / Verwalter berech­tigt, dafür entstehende Kosten in Abzug zu bringen.
7.3 Ansonsten wird die Kaution bei Ende der Belegung zurück­erstattet.

8. Besondere Pflichten des Kunden
8.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
8.2 Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln, und uns alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
8.3 Sie verpflichten sich, das Objekt in absolut sauberem Zustand zurückzu­geben. Ist dies nicht der Fall, sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für die Endreinigung von der Kaution einzubehalten.
8.4 Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutra­gen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
8.5 Es ist Ihnen grundsätzlich nicht gestattet, eigenmächtig technische Anlagen (z. B. Klimaanlage, Poolheizung, Poolpumpe) einzustellen oder daran herumzudrehen.
8.6 Haustiere sind nur erlaubt bei einer ausdrücklichen vor oder bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung, nach dem zuvor Art und Größe korrekt angegeben wurden und diese Angaben eingehalten werden.
8.7 An- und Abreisezeitpunkt (Uhrzeit) werden in den Reiseunterlagen mitgeteilt, ebenso Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer des Hausverwalters. 
8.8 Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.

9. Weitere Obliegenheiten des Kunden, Kündigung   durch den Kunden, Ausschlussfrist
9.1  Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus § 651 d Abs. 2 BGB sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem örtlichen Bevollmächtigten vor Ort unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Anschrift anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2 Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir ver­traglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe von § 651 e BGB zu kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfe­verlangen eine Fristsetzung uns gegenüber voraus, es sei denn, eine Fristsetzung ist nach der Vorschrift des § 651 e Abs. 2 Satz 2 BGB ent­behrlich.
9.3 Zur Vermeidung von Beweisproblemen zur Frage der Verursachung und des Verschuldens sind Schäden am Objekt und Funktionsmängel nach Einzug und später auch dann der Hausverwaltung unverzüglich anzuzeigen, wenn diese nach Ihrer Auffassung nicht von Ihnen verursacht wurden oder nicht zu vertreten sind und / oder sich diese nicht störend auswirken.
9.4  Sie sind verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung un­s gegenüber unter der oben bezeichneten Anschrift in Deutsch­land geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist ver­hindert worden sind. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 g BGB, die im Übrigen gelten, bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung
10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Belegungspreis beschränkt, soweit ein Schaden Ihrerseits oder Ihrer Mitreisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wie für einen Ihnen oder Ihren Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
10.2 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammen­hang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder be­stimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjekts oder seiner Einrichtungen entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt.

11. Verjährung
An­sprü­che des Rei­se­teil­neh­mers ge­gen­über VLM, gleich aus wel­chem Rechts­grund - je­doch mit Aus­nah­me der An­sprü­che des Rei­sen­den aus un­er­laub­ter Hand­lung - ver­jäh­ren nach ei­nem Jahr ab dem ver­trag­lich vor­ge­se­henen Ende der Belegung. Schwe­ben zwi­schen dem Rei­sen­den und VLM Ver­hand­lun­gen über gel­tend ge­mach­te An­sprü­che oder die den An­spruch be­grün­den­den Um­stän­de, so ist die Ver­jäh­rung ge­hemmt bis der Rei­se­teil­neh­mer oder VLM die Fort­set­zung der Ver­hand­lun­gen ver­wei­gert. Die vor­be­zeich­ne­te Ver­jäh­rungs­frist von ei­nem Jahr tritt frü­hes­tens 3 Mo­na­te nach dem En­de der Hem­mung ein.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen Ihnen und VLM anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Wenn und insoweit Bestimmungen in Mitgliedstaaten der EU, die für Sie als Angehöriger dieses Staates günstiger sind als die entsprechenden deutschen Vorschriften, gelten diese günstigeren Vorschriften.
12.2 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Bestimmungen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und VLM anzuwenden sind, nichts anderes ergibt,
a) können Sie VLM nur an deren Sitz verklagen
b) findet bei Klagen gegen VLM im Ausland bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung
12.3 Wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen Ihnen und VLM anzuwenden sind, nichts anderes ergibt, gilt bezüglich Klagen gegen den Reisenden:
a) Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend
b) Für Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von VLM in Starnberg vereinbart.

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(c) Urheberrechtlich geschützt RA Rainer Noll, Stuttgart 2004
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